Skyline Dortmund

Artikel „Gewerbelärm contra Nutzungsmischung – Zur Praxistauglichkeit des Urbanen Gebietes“

In der aktuellen Ausgabe der RaumPlanung (Nr. 190) des Informationskreis für Raumplanung e.V. beschäftige ich mich gemeinsam mit Andrea Rüdiger und Johanna Schoppengerd mit der aktuellen Novelle von BauNVO und TA Lärm, über die ein neuer Baugebietstyp – das Urbane Gebiet (MU) – eingeführt wird. Aus Richtung des Schutzes vor Gewerbelärm diskutieren wir die Konflikte zwischen gewünschter enger Nutzungsmischung einerseits und den Anforderungen des Schutzes vor Gewerbelärm andererseits. Das Urbane Gebiet wirft weitergehende Fragen auf, was gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse heute sind, wie Nutzungsmischung tatsächlich gestaltet werden kann und welche Anpassungen in der starren Immissionsschutzarchitektur – die in ihrem Grundsatz auf Funktionstrennung abzielt – dafür notwendig sein könnten.

Abstract:

“Heute wird die Stadt zunehmend wiederentdeckt als Ort des kleinräumigen Lebens und Arbeitens und als der wichtigste transformative Ort unserer Gesellschaft. Aktuelle städtebauliche Leitbilder zielen auf eine funktionsgemischte Stadt der kurzen Wege. Schon 2007 betont die Leipzig-Charta das „Konzept der Mischung von Wohnen, Arbeiten, Bildung, Versorgung und Freizeitgestaltung in den Stadtquartieren“ (BMU 2007: 4) als besonders nachhaltig. Aktuell ist auch eine neue Diskussion kleinteiliger, urbaner Produktionsformen erkennbar.”

Download des Artikels über die Homepage des Fachgebiets Stadt- und Regionalplanung der TU Dortmund: Veröffentlichung: „Gewerbelärm contra Nutzungsmischung – Zur Praxistauglichkeit des Urbanen Gebietes“

Foto: Skyline Dortmund (eigenes Foto, 2014)

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